❓ Dokument 18/842
📋 Worum geht es?
In dieser Anfrage wird die Position der Landesregierung zur indirekten Limitierung von Kirchenaustritten in Nordrhein-Westfalen erörtert. Die Fragesteller thematisieren die steigenden Kirchenaustritte und die Herausforderungen, die sich aus der Verwaltung dieser Austritte ergeben.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Bürgerinnen und Bürger, die aus der Kirche austreten möchten, sowie die Amtsgerichte in Nordrhein-Westfalen, die für die Bearbeitung dieser Austritte zuständig sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen, ob die Abgabe von Kirchenaustrittserklärungen in persönlicher Form ausgesetzt wurde, wie das Recht auf Austritt gewährleistet wird, welche Wartezeiten zu erwarten sind und ob eine Erstattung der Kirchensteuer bei langen Wartezeiten möglich ist.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die Abgabe der Kirchenaustrittserklärungen nicht ausgesetzt wurde. Die Möglichkeit zur Terminvereinbarung besteht auch telefonisch. Die Wartezeiten variieren je nach Amtsgericht und können zwischen einem Tag und mehreren Monaten liegen. Eine rückwirkende Erstattung der Kirchensteuer ist gesetzlich nicht vorgesehen.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der AfD-Fraktion eingereicht. Die Landesregierung hat am 2. September 2022 auf die Anfrage geantwortet. Die Antwort enthält spezifische Informationen zu den rechtlichen Grundlagen und den aktuellen Wartezeiten bei Amtsgerichten.