❓ Dokument 18/1073
📋 Worum geht es?
Die Anfrage thematisiert die wirtschaftlichen Herausforderungen, mit denen Schausteller aufgrund der Corona-Pandemie konfrontiert sind, und fragt die Landesregierung nach möglichen Unterstützungsprogrammen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Schausteller und Marktbeschicker in Rheinland-Pfalz, die durch die Pandemie erhebliche Einnahmeausfälle erlitten haben.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen, ob die Landesregierung ein zusätzliches Förderprogramm für Schausteller plant, ob das Programm aus Baden-Württemberg als Grundlage dienen kann, und welche Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt sein müssen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass es keine konkreten Planungen für ein spezielles Förderprogramm für die Schaustellerbranche gibt und verweist auf bestehende bundesweite Förderprogramme. Zudem wird betont, dass die Ermöglichung von Messen und Jahrmärkten entscheidend für die Unterstützung der Branche ist.
⚡ Einordnung
Die Landesregierung hebt hervor, dass die bestehenden Bundesförderprogramme eine einheitliche Behandlung von Kreditannuitäten und Leasingraten gewährleisten. Es wird auf die Sechsundzwanzigste Corona-Bekämpfungsverordnung verwiesen, die Messen und Jahrmärkte wieder ermöglichen soll.