⚖️ Dokument 18/1095
📋 Worum geht es?
Das Dokument behandelt die Änderung des Landesgesetzes zur Aufbewahrung von Schriftgut der Justiz, um die Fortgeltung landesrechtlicher Aufbewahrungsfristen für bereits weggelegtes Schriftgut zu regeln.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Gerichte und Staatsanwaltschaften in Rheinland-Pfalz sowie die Verfahrensbeteiligten in Justizangelegenheiten.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird vorgeschlagen, die landesrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Schriftgut, das bereits vor Inkrafttreten der Bundesverordnung weggelegt wurde, fortzuführen.
🔎 Konkrete Inhalte
Das Gesetz sieht vor, dass für Schriftgut, das dem Justizaktenaufbewahrungsgesetz unterfällt und bereits vor Inkrafttreten der neuen Bundesverordnung weggelegt wurde, die bisherigen landesrechtlichen Aufbewahrungsfristen gelten.
⚡ Einordnung
Die Landesregierung hat den Gesetzentwurf am 15. September 2021 eingereicht. Die Änderung soll personellen und finanziellen Mehraufwand in der Justiz vermeiden. Es wird auf die Notwendigkeit verwiesen, die Aufbewahrungsfristen zu überprüfen, um einen erhöhten Archivierungsaufwand zu vermeiden.