❓ Dokument 18/1108
📋 Worum geht es?
Die Anfrage thematisiert die Möglichkeit, Freiwilligendienste wie das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) und den Bundesfreiwilligendienst (BFD) zur Unterstützung bei den Folgen der Flutkatastrophe im Ahrtal einzusetzen. Es wird nach den Einsatzbereichen und den Voraussetzungen für die Freiwilligen gefragt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Freiwilligen, die im Rahmen von FSJ und BFD tätig sind, sowie die Einsatzstellen im Ahrtal, die von der Flutkatastrophe betroffen sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die zentrale Frage der Anfrage ist, ob und in welchen Bereichen Freiwilligendienste zur Bewältigung der Flutkatastrophenfolgen eingesetzt werden können und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass Freiwilligendienste zur Bewältigung von Flutkatastrophenfolgen eingesetzt werden können, solange die Tätigkeiten ungefährlich sind. Es werden Beispiele für mögliche Einsatzbereiche genannt, und die grundlegenden Voraussetzungen für die Freiwilligen werden erläutert.
⚡ Einordnung
Die Landesregierung bestätigt, dass Freiwillige mit Zustimmung in gefährdungsfreien Bereichen eingesetzt werden können. Die gesetzlichen Grundlagen für den BFD und die Anforderungen an die Freiwilligen werden detailliert aufgeführt. Es wird auf die Notwendigkeit der Zustimmung der Freiwilligen und der Einsatzstellen hingewiesen.