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Rheinland-PfalzGesetzentwurfSPDCDUBündnis 90/Die GrünenFDP

⚖️ Dokument 18/1134

21. September 2021Dokument 18/1134 · WP 18Rheinland-Pfalz
Martin Haller, Martin Brandl, Marco Weber, Pia Schellhammer
LandesbeamtengesetzEhrenamtNebentätigkeitenTransparenzSchwellenwert

📋 Worum geht es?

Das Dokument behandelt einen Änderungsantrag zum Landesbeamtengesetz, der eine Regelung für die Berichterstattung von Kommunalbeamten über Nebentätigkeiten und Ehrenämter einführt. Es wird ein Schwellenwert von 4000 Euro festgelegt, unter dem keine Berichtspflicht besteht, um ehrenamtliches Engagement zu fördern.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Kommunalbeamte und -beamte auf Zeit in Rheinland-Pfalz, die Nebentätigkeiten oder Ehrenämter ausüben.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es wird vorgeschlagen, die Berichtspflicht für Kommunalbeamte über Nebentätigkeiten und Ehrenämter zu ändern, indem ein Schwellenwert von 4000 Euro eingeführt wird. Bei Überschreitung dieses Betrags soll eine Unterrichtung des Vertretungsorgans erfolgen.

🔎 Konkrete Inhalte

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Kommunalbeamte bis zum 1. April eines jeden Jahres über ihre Nebentätigkeiten und Ehrenämter berichten müssen, es sei denn, die Vergütungen für Ehrenämter überschreiten den festgelegten Schwellenwert. Der Antrag wurde von den Fraktionen der SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP eingebracht.

⚡ Einordnung

Die Fraktionen der SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP haben den Antrag eingereicht. Der Schwellenwert von 4000 Euro soll die Transparenz fördern, ohne ehrenamtliches Engagement zu behindern. Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 18/1134, Wahlperiode 18, eingereicht 21. September 2021

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.