📝 Drucksache 18/1139
📋 Worum geht es?
Der Antrag befasst sich mit der Änderung des Landesbeamtengesetzes, um die Berichtspflichten von Kommunalbeamten über Nebentätigkeiten und Ehrenämter zu regeln. Ein Schwellenwert für anzuzeigende Vergütungen soll eingeführt werden, um das ehrenamtliche Engagement zu fördern.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Kommunalbeamte auf Zeit in Rheinland-Pfalz sowie die Bürger, die sich ehrenamtlich engagieren.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird vorgeschlagen, einen Schwellenwert von 500,00 Euro pro Monat bzw. 5000,00 Euro pro Jahr für die Meldung von Vergütungen aus Ehrenämtern einzuführen. Dies soll die Transparenz erhöhen und gleichzeitig das ehrenamtliche Engagement fördern.
🔎 Konkrete Inhalte
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Kommunalbeamte über ihre Nebentätigkeiten und Ehrenämter berichten müssen, es sei denn, die Vergütungen liegen unter dem festgelegten Schwellenwert. Die Änderungen sollen die Transparenz im öffentlichen Dienst erhöhen und gleichzeitig das ehrenamtliche Engagement nicht behindern.