📄 Drucksache 18/1150
📋 Worum geht es?
Das Dokument informiert über die Erste Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über den Betrieb anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen. Diese Änderung betrifft die Regelungen und Angebote für Menschen mit Behinderungen in Rheinland-Pfalz.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Menschen mit Behinderungen, die in anerkannten Werkstätten arbeiten, sowie die Träger dieser Einrichtungen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird die Änderung der bestehenden Landesverordnung vorgeschlagen, um die Rahmenbedingungen für den Betrieb der Werkstätten zu verbessern.
🔎 Das Wichtigste im Detail
Das Dokument enthält die Unterrichtung über die Änderung der Landesverordnung, die am 28. Juli 2021 beschlossen wurde. Es wird darauf hingewiesen, dass der Ausschuss für Gesundheit in seiner Sitzung am 9. September 2021 von der Unterrichtung Kenntnis genommen hat.