📄 Drucksache 18/1158
📋 Worum geht es?
Das Dokument informiert über die Zweite Landesverordnung zur Änderung der bestehenden Regelungen zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Diese Verordnung wurde am 19. August 2021 erlassen und betrifft spezifische Maßnahmen zur Eindämmung des Virus.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie deren Bewohner und Mitarbeiter in Rheinland-Pfalz.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird die Umsetzung von Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus in den genannten Einrichtungen vorgeschlagen.
🔎 Das Wichtigste im Detail
Das Dokument enthält die Unterrichtung über die Zweite Landesverordnung, die am 19. August 2021 in Kraft trat. Es wird darauf hingewiesen, dass der Ausschuss für Gesundheit in seiner Sitzung am 9. September 2021 von der Unterrichtung Kenntnis genommen hat.