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Rheinland-PfalzSonstiges

📄 Drucksache 18/1177

21. September 2026Dokument 18/1177 · WP 18Rheinland-Pfalz
CoronavirusAbsonderungLandesverordnungGesundheit

📋 Worum geht es?

Das Dokument informiert über die Dritte Landesverordnung zur Änderung der bestehenden Regelungen zur Absonderung von Personen, die mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert oder krankheitsverdächtig sind. Diese Verordnung wurde am 3. September 2021 erlassen und betrifft Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Personen, die mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert sind, deren Hausstandsangehörige sowie Kontaktpersonen. Die Regelungen betreffen alle Bürger in Rheinland-Pfalz.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es wird die Änderung der bestehenden Landesverordnung zur Absonderung vorgestellt, die spezifische Regelungen für infizierte und krankheitsverdächtige Personen beinhaltet.

🔎 Das Wichtigste im Detail

Das Dokument enthält die Information, dass der Ausschuss für Gesundheit in seiner Sitzung am 9. September 2021 von der Unterrichtung Kenntnis genommen hat. Es werden keine detaillierten Maßnahmen oder Ergebnisse genannt.

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 18/1177, Wahlperiode 18

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.