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Rheinland-PfalzSonstiges

📄 Drucksache 18/1180

21. September 2026Dokument 18/1180 · WP 18Rheinland-Pfalz
LandesverordnungCOVID-19AbsonderungGesundheit

📋 Worum geht es?

Das Dokument informiert über die Vierte Landesverordnung zur Änderung der bestehenden Regelungen zur Absonderung von Personen, die mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert oder krankheitsverdächtig sind. Es wird erläutert, dass diese Verordnung am 8. September 2021 erlassen wurde.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Personen, die mit dem Coronavirus infiziert sind oder als krankheitsverdächtig gelten, sowie deren Hausstandsangehörige und Kontaktpersonen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es wird die Änderung der bestehenden Landesverordnung zur Absonderung von COVID-19 infizierten Personen vorgeschlagen, um die Regelungen an die aktuelle Situation anzupassen.

🔎 Das Wichtigste im Detail

Das Dokument enthält die Unterrichtung über die neue Verordnung, die am 8. September 2021 in Kraft trat. Es wird berichtet, dass der Ausschuss für Gesundheit in seiner Sitzung am 9. September 2021 von der Unterrichtung Kenntnis genommen hat.

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 18/1180, Wahlperiode 18

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.