❓ Dokument 18/1192
📋 Worum geht es?
Das Dokument behandelt die Auswirkungen der Flutkatastrophe auf Sanitätshäuser in Rheinland-Pfalz und die Frage nach Fördermitteln für Ersatzbeschaffungen von Hilfsmitteln, die durch die Naturkatastrophe verloren gingen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Sanitätshäuser, insbesondere solche, die nicht im Katastrophengebiet ansässig sind, sowie die Menschen, die Hilfsmittel benötigen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen, ob Fördermittel für Ersatzbeschaffungen von Hilfsmitteln für nicht im Katastrophengebiet ansässige Unternehmen vorgesehen sind und in welchem Rahmen diese Mittel beantragt werden können.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass keine Fördermittel für Ersatzbeschaffungen von Hilfsmitteln für nicht im Katastrophengebiet ansässige Unternehmen vorgesehen sind. Sanitätshäuser sollten ihre Versicherungen prüfen, ob Kosten übernommen werden.
⚡ Einordnung
Die Antwort der Landesregierung verweist auf die Aufbauhilfeverordnung 2021, die die Fördergebietskulisse festlegt. Es wird betont, dass ein gesondertes Programm zur Unterstützung betroffener Unternehmen nicht vorgesehen ist.