❓ Dokument 18/1205
📋 Worum geht es?
Die Anfrage thematisiert die Auswirkungen der 19-Tage-Regelung auf Grenzgänger nach Luxemburg, insbesondere im Kontext der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Homeoffice-Regelungen. Die Fragesteller fordern von der Landesregierung Informationen über Gespräche und Maßnahmen zur Verbesserung der Situation für Grenzgänger.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Grenzgänger nach Luxemburg, insbesondere Arbeitnehmer, die aufgrund der Pandemie im Homeoffice arbeiten müssen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen nach Gesprächen zwischen der Landesregierung und dem Bundesfinanzministerium, nach Maßnahmen zur Ausweitung der 19-Tage-Regelung und nach Gründen für die Beibehaltung der aktuellen Regelung.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass Änderungen des Doppelbesteuerungsabkommens in den Zuständigkeitsbereich des Bundes fallen. Sie hat sich bereits für eine Aussetzung der Regelung während der Pandemie eingesetzt und sieht die Besteuerung als international üblich an. Es wird darauf hingewiesen, dass Grenzgänger auch bei Überschreiten der 19-Tage-Regelung nicht doppelt besteuert werden.
⚡ Einordnung
Die Landesregierung hat auf die Fragen der Fragesteller geantwortet und betont, dass die 19-Tage-Regelung im Kontext des Doppelbesteuerungsabkommens zu betrachten ist. Es gibt keine vergleichbare Regelung wie in Belgien, und eine Novellierung müsste die fiskalischen Auswirkungen berücksichtigen.