❓ Dokument 18/1214
📋 Worum geht es?
In dieser Anfrage wird die Einreise afghanischer Staatsangehöriger nach Rheinland-Pfalz thematisiert, insbesondere die Frage, ob unter ihnen Straftäter sind und wie viele Ortskräfte identifiziert wurden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind afghanische Staatsangehörige, die über die Luftbrücke nach Deutschland eingereist sind, sowie die Sicherheitsbehörden in Rheinland-Pfalz.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur Anzahl der afghanischen Staatsangehörigen, die ausreisepflichtig sind, zur Identität der Eingereisten und zu sicherheitsrelevanten Erkenntnissen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass zum Stichtag 31. Juli 2021 2.592 afghanische Staatsangehörige vollziehbar ausreisepflichtig waren. Von den 4.129 über die Luftbrücke eingereisten Afghanen wurden 248 als Ortskräfte identifiziert. Sicherheitsrelevante Erkenntnisse über die Eingereisten liegen nicht vor.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass unter den afghanischen Staatsangehörigen auch Straftäter sein könnten. Die Landesregierung hat keine konkreten Informationen zu überquotalen Zusicherungen der Stadt Koblenz über die Aufnahme von Schutzsuchenden.