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Rheinland-PfalzKleine AnfrageBündnis 90/Die Grünen

❓ Dokument 18/1233

15. September 2021Dokument 18/1233 · WP 18Rheinland-Pfalz
Carl-Bernhard von Heusinger
CannabisFahrerlaubnisPolizeiEignungVerwaltungsvorschriften

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage thematisiert die Praxis der Polizei in Rheinland-Pfalz, Informationen über Cannabisbesitzdelikte ohne Verkehrsbezug an die Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln. Es wird gefragt, nach welchen Kriterien diese Entscheidungen getroffen werden und ob es Verwaltungsvorschriften gibt, die diese Praxis regeln.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Personen, die Cannabis besitzen, sowie die Fahrerlaubnisbehörden in Rheinland-Pfalz.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Anfrage stellt drei zentrale Fragen: 1. Nach welchen Kriterien erfolgt die Übermittlung von Informationen über Cannabisbesitzdelikte? 2. Gibt es Verwaltungsvorschriften, die diese Übermittlung vorschreiben? 3. Wie wird zwischen geringer und nicht geringer Menge bei Cannabisbesitzdelikten unterschieden?

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass die Polizei Informationen über Cannabisbesitzdelikte an die Fahrerlaubnisbehörden übermittelt, auch ohne Verkehrsbezug. Es bestehen keine spezifischen Verwaltungsvorschriften für diese Übermittlung. Die Unterscheidung zwischen geringer und nicht geringer Menge ist für die Mitteilung irrelevant, entscheidend ist das Suchtpotenzial der Betäubungsmittel.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller vermuten, dass die Übermittlung von Informationen über Cannabisbesitz ohne Verkehrsbezug nicht ausreichend differenziert wird. Die Landesregierung stellt klar, dass die Entscheidung über Eignungsmängel allein bei den Fahrerlaubnisbehörden liegt und verweist auf geltende rechtliche Grundlagen.

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 18/1233, Wahlperiode 18, eingereicht 15. September 2021

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.