❓ Prüfung gefälschter Impfpassangaben durch die Polizei Rheinland-Pfalz
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Wäschenbach zielt darauf ab, Informationen über die Zusammenarbeit zwischen dem Paul-Ehrlich-Institut und der Polizei Rheinland-Pfalz zur Kontrolle von Impfpassangaben zu erhalten. Es wird gefragt, ob die Polizei Zugang zu den gültigen Chargenbezeichnungen der COVID-19-Impfstoffe hat und welche Maßnahmen zur Bekämpfung von Fälschungen ergriffen werden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die rheinland-pfälzische Polizei, das Paul-Ehrlich-Institut sowie Bürger, die Impfpassangaben vorlegen müssen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die zentralen Fragen der Anfrage betreffen den Zugang der Polizei zu Impfstoffchargeninformationen, die Anzahl gefälschter Impfpässe, sowie die Verfahren gegen Ärzte, die unrechtmäßige Atteste ausstellen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass der Polizei Rheinland-Pfalz derzeit keine Informationen zu Impfstoffchargen zur Verfügung stehen. Es wurden drei Fälle gefälschter Impfpassangaben im Jahr 2021 erfasst. Zudem gibt es zwei berufsrechtliche Verfahren gegen Ärzte wegen falscher Atteste. Im Jahr 2020 gab es keine Verurteilungen nach § 278 StGB.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller fordern Informationen über die Verfügbarkeit von Impfstoffchargen für die Polizei und die Anzahl gefälschter Impfpässe. Die Landesregierung hat die Anfrage am 4. Oktober 2021 beantwortet und verweist auf die Notwendigkeit einer besseren Datenverfügbarkeit für die Polizei.