❓ Dokument 18/1252
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit der Rolle und dem aktuellen Sachstand des Pflegevorstands an der Universitätsmedizin Mainz. Es wird untersucht, wie die Position des Pflegevorstands im Vergleich zu anderen Vorstandsmitgliedern wahrgenommen wird und welche Regelungen im Universitätsmedizingesetz bestehen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Pflegedienstes sowie die Vorstandsmitglieder der Universitätsmedizin Mainz.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden zentrale Fragen zur aktuellen Rolle des Pflegevorstands, zur operativen Umsetzung der Regelungen und zur Notwendigkeit einer Aufwertung der Position gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass der Pflegevorstand beratendes Mitglied des Vorstands ist und in bestimmten Angelegenheiten stimmberechtigt ist. Die Pflegevorständin ist aktiv in die Arbeit des Vorstands eingebunden. Unterschiede in den Regelungen zu anderen Bundesländern werden aufgezeigt.
⚡ Einordnung
Die Landesregierung stellt fest, dass die Rolle der Pflege im Vorstand gestärkt werden sollte. Es wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Regelungen zur Verteilung von Kompetenzen und Verantwortungen zu überprüfen. Es liegen keine konkreten Zahlen oder Fristen vor.