📄 Drucksache 18/1292
📋 Worum geht es?
Das Dokument informiert über die Landesverordnung zur Absonderung von Personen, die mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert oder krankheitsverdächtig sind. Diese Verordnung regelt die Absonderung von betroffenen Personen sowie deren Hausstandsangehörigen und Kontaktpersonen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Personen, die mit dem Coronavirus infiziert oder krankheitsverdächtig sind, sowie deren Angehörige und Kontaktpersonen in Rheinland-Pfalz.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird die Umsetzung der Absonderungsverordnung vorgestellt, die Maßnahmen zur Isolation und Absonderung von infizierten Personen regelt.
🔎 Das Wichtigste im Detail
Das Dokument enthält die Information über die Unterrichtung des Landtags über die Landesverordnung, die am 17. September 2021 erlassen wurde. Es wird darauf hingewiesen, dass der Ausschuss für Gesundheit von der Unterrichtung Kenntnis genommen hat.