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Rheinland-PfalzSonstiges

📄 Drucksache 18/1292

21. September 2026Dokument 18/1292 · WP 18Rheinland-Pfalz
CoronavirusAbsonderungGesundheitLandesverordnung

📋 Worum geht es?

Das Dokument informiert über die Landesverordnung zur Absonderung von Personen, die mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert oder krankheitsverdächtig sind. Diese Verordnung regelt die Absonderung von betroffenen Personen sowie deren Hausstandsangehörigen und Kontaktpersonen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Personen, die mit dem Coronavirus infiziert oder krankheitsverdächtig sind, sowie deren Angehörige und Kontaktpersonen in Rheinland-Pfalz.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es wird die Umsetzung der Absonderungsverordnung vorgestellt, die Maßnahmen zur Isolation und Absonderung von infizierten Personen regelt.

🔎 Das Wichtigste im Detail

Das Dokument enthält die Information über die Unterrichtung des Landtags über die Landesverordnung, die am 17. September 2021 erlassen wurde. Es wird darauf hingewiesen, dass der Ausschuss für Gesundheit von der Unterrichtung Kenntnis genommen hat.

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 18/1292, Wahlperiode 18

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.