📄 Drucksache 18/1294
📋 Worum geht es?
Das Dokument informiert über die Dritte Landesverordnung zur Änderung der bestehenden Regelungen zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe. Diese Verordnung wurde am 22. September 2021 erlassen und zielt darauf ab, die Gesundheit der Bewohner und Mitarbeiter in diesen Einrichtungen zu schützen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe in Rheinland-Pfalz sowie deren Bewohner und Mitarbeiter.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird die Umsetzung der Dritten Landesverordnung zur Änderung der bestehenden Regelungen gefordert, um die Verbreitung des Coronavirus zu verhindern.
🔎 Das Wichtigste im Detail
Das Dokument enthält die Mitteilung über die Dritte Landesverordnung und die Tatsache, dass der Ausschuss für Gesundheit in seiner Sitzung am 1. Oktober 2021 von der Unterrichtung Kenntnis genommen hat. Es werden keine spezifischen Maßnahmen oder Zahlen genannt.