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Rheinland-PfalzSonstiges

📄 Drucksache 18/1295

21. September 2026Dokument 18/1295 · WP 18Rheinland-Pfalz
LandesverordnungWerkstättenMenschen mit BehinderungenGesundheit

📋 Worum geht es?

Das Dokument informiert über die Landesverordnung, die den Betrieb anerkannter Werkstätten für Menschen mit Behinderungen regelt. Diese Verordnung wurde am 27. September 2021 erlassen und soll den Mitgliedern des Landtags zur Kenntnis gebracht werden.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Menschen mit Behinderungen, die in anerkannten Werkstätten arbeiten, sowie die entsprechenden Einrichtungen und deren Träger.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es wird die Landesverordnung über den Betrieb anerkannter Werkstätten vorgestellt, die den Rahmen für die Angebote für Menschen mit Behinderungen festlegt.

🔎 Das Wichtigste im Detail

Das Dokument enthält die Unterrichtung über die Landesverordnung, die am 27. September 2021 erlassen wurde. Der Ausschuss für Gesundheit hat in seiner Sitzung am 1. Oktober 2021 von der Unterrichtung Kenntnis genommen.

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 18/1295, Wahlperiode 18

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.