❓ Dokument 18/1313
📋 Worum geht es?
In der Anfrage wird die Landesregierung zu geplanten Änderungen im Anwohnerparken befragt. Es geht um die Ermächtigung der Kommunen zur Festlegung von Gebühren und die Übertragung dieser Regelung durch Rechtsverordnung.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Anwohner in Rheinland-Pfalz sowie die Kommunen, die für die Regelung des Anwohnerparkens zuständig sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen, ob eine Gebührenordnung zu erwarten ist, wann eine Übertragung auf die Kommunen vorgesehen ist und welche Rahmenbedingungen dabei gelten.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass derzeit kein Höchstsatz für die Gebührenordnung festgelegt wird und dass ein Verordnungsentwurf erarbeitet wird, um die Ermächtigung an die Kommunen zu übertragen. Das Verordnungsverfahren soll im 1. Quartal 2022 abgeschlossen werden.
⚡ Einordnung
Die Landesregierung hat auf die Anfrage geantwortet, dass keine Gebührenordnung geplant ist und dass die Übertragung der Ermächtigung an die Kommunen in Arbeit ist. Es wird auf die Drucksache 18/1138 verwiesen, die die ursprüngliche Anfrage darstellt.