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Rheinland-PfalzKleine AnfrageCDU

❓ Wiederherstellung der Infrastruktur im Ahrtal nach Hochwasser 2021

22. September 2021Dokument 18/1322 · WP 18Rheinland-Pfalz
Petra Schneider
HochwasserWiederherstellungInfrastrukturAufbauhilfeRheinland-Pfalz

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Schneider (CDU) befasst sich mit der Wiederherstellung von Straßen und Brücken im Ahrtal nach den verheerenden Hochwassern im Juli 2021. Es werden Informationen zu den finanziellen Hilfen und den Bedingungen für den Abruf von Mitteln aus dem Hochwasserfonds erfragt.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Anwohner, Unternehmen und die Infrastruktur im Ahrtal, die durch das Hochwasser Schäden erlitten haben.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die zentrale Fragestellung umfasst die Priorisierung der Wiederherstellung von Brücken und Straßen, die Bedingungen für finanzielle Hilfen für Privathaushalte und Unternehmen sowie den Zeitraum der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht.

🔎 Was wurde geantwortet?

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Anfrage am 13. Oktober 2021 beantwortet. Es wurden Details zur Priorisierung der Wiederherstellung, zu den Bedingungen für den Abruf von finanziellen Mitteln und zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht dargelegt. Die Antwort enthält spezifische Informationen zu den erforderlichen Unterlagen für die Antragstellung.

⚡ Einordnung

Die Landesregierung hat die Bedingungen für den Abruf von Mitteln aus dem Hochwasserfonds konkretisiert. Die Wiederherstellung der Infrastruktur hat oberste Priorität, und es sind finanzielle Hilfen für betroffene Unternehmen und Privathaushalte vorgesehen. Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht gilt rückwirkend ab dem 10. Juli 2021 bis zum 31. Januar 2022.

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 18/1322, Wahlperiode 18, eingereicht 22. September 2021

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.