❓ Dokument 18/1339
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ellen Demuth beschäftigt sich mit der Zuteilung von Rundfunkfrequenzen in Rheinland-Pfalz. Es wird erfragt, ob das Land bedarfsgerecht Frequenzen bei der Bundesnetzagentur beantragt und welche Verfahren dabei eingehalten werden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Rundfunkveranstalter, die Medienanstalt Rheinland-Pfalz sowie die Bundesnetzagentur.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur Frequenzzuteilung, darunter die Bedarfsanmeldung, die Form der Beantragung, die Fristgerechtigkeit und die Regelmäßigkeit von Bedarfsabfragen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die Zuteilung der Übertragungskapazitäten je nach Einzelfall vom Inhalteanbieter, Sendernetzbetreiber oder Plattformanbieter beantragt wird. Es finden keine regelmäßigen Bedarfsabfragen vonseiten des Landes statt. Zudem wird festgestellt, dass im UKW-Bereich eine hohe Frequenzauslastung besteht und nur in seltenen Fällen zusätzliche Übertragungskapazitäten nutzbar gemacht werden können.
⚡ Einordnung
Die Landesregierung bestätigt, dass die Zuteilung von Frequenzen an die Bundesnetzagentur erfolgt und dass die Medienanstalt Rheinland-Pfalz die Übertragungskapazitäten auf Antrag zuweist. Zudem wird auf die Notwendigkeit der Einhaltung telekommunikationsrechtlicher und rundfunkrechtlicher Verfahren hingewiesen.