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Rheinland-PfalzKleine AnfrageCDU

❓ Dokument 18/1339

23. September 2021Dokument 18/1339 · WP 18Rheinland-Pfalz
Ellen Demuth
TelekommunikationsgesetzRundfunkfrequenzenZuteilungBundesnetzagenturLandesregierung

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ellen Demuth beschäftigt sich mit der Zuteilung von Rundfunkfrequenzen in Rheinland-Pfalz. Es wird erfragt, ob das Land bedarfsgerecht Frequenzen bei der Bundesnetzagentur beantragt und welche Verfahren dabei eingehalten werden.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Rundfunkveranstalter, die Medienanstalt Rheinland-Pfalz sowie die Bundesnetzagentur.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur Frequenzzuteilung, darunter die Bedarfsanmeldung, die Form der Beantragung, die Fristgerechtigkeit und die Regelmäßigkeit von Bedarfsabfragen.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass die Zuteilung der Übertragungskapazitäten je nach Einzelfall vom Inhalteanbieter, Sendernetzbetreiber oder Plattformanbieter beantragt wird. Es finden keine regelmäßigen Bedarfsabfragen vonseiten des Landes statt. Zudem wird festgestellt, dass im UKW-Bereich eine hohe Frequenzauslastung besteht und nur in seltenen Fällen zusätzliche Übertragungskapazitäten nutzbar gemacht werden können.

⚡ Einordnung

Die Landesregierung bestätigt, dass die Zuteilung von Frequenzen an die Bundesnetzagentur erfolgt und dass die Medienanstalt Rheinland-Pfalz die Übertragungskapazitäten auf Antrag zuweist. Zudem wird auf die Notwendigkeit der Einhaltung telekommunikationsrechtlicher und rundfunkrechtlicher Verfahren hingewiesen.

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 18/1339, Wahlperiode 18, eingereicht 23. September 2021

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.