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Rheinland-PfalzKleine AnfrageCDU

❓ Betreutes Frühstück an Grundschulen in Rheinland-Pfalz

28. September 2021Dokument 18/1352 · WP 18Rheinland-Pfalz
Martin Brandl
betreutes FrühstückGrundschulenLehrkräfteArbeitszeitSchulordnung

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage thematisiert das Konzept des betreuten Frühstücks an Grundschulen in Rheinland-Pfalz. Es wird untersucht, wie viel Zeit dafür aufgewendet wird, wie diese Zeit den Lehrkräften angerechnet wird und welche Regelungen für die Schulen gelten.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Grundschulen in Rheinland-Pfalz, insbesondere die Lehrkräfte und die Schüler, die an diesem Programm teilnehmen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Fragesteller fragen nach der Zeit, die für das betreute Frühstück aufgewendet wird, der Anrechnung dieser Zeit auf die Arbeitszeit der Lehrkräfte sowie der Entscheidungsmöglichkeit der Schulen, ob ein betreutes Frühstück angeboten wird.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass das betreute Frühstück in der Regel 15 Minuten dauert, von denen 5 Minuten als Arbeitszeit angerechnet werden. Die Schulen sind verpflichtet, ein betreutes Frühstück anzubieten, und die Anrechnung erfolgt über die Lehrerstundenzuweisung.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller sind Mitglieder der CDU. Die Antwort der Landesregierung bezieht sich auf die Schulordnung und die Regelungen zur Anrechnung der Zeit für das betreute Frühstück. Es wird darauf hingewiesen, dass das Angebot verpflichtend ist und die Anrechnung der Zeit aus der Lehrerstundenzuweisung erfolgt.

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 18/1352, Wahlperiode 18, eingereicht 28. September 2021

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.