❓ Dokument 18/1381
📋 Worum geht es?
In der Anfrage wird ein Vorfall in Haßloch thematisiert, bei dem ein 41-Jähriger angeschossen wurde. Der Tatverdächtige, ein 26-Jähriger, wurde festgenommen und steht im Verdacht des versuchten Totschlags. Die Fragesteller erkundigen sich nach Details zur Tatwaffe, dem Hintergrund des Tatverdächtigen und dem Verlauf der Ermittlungen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind der Tatverdächtige, das Opfer und die örtlichen Behörden, die mit den Ermittlungen betraut sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen konkret nach der Art der Tatwaffe, deren Legalität, dem Besitzrecht des Tatverdächtigen, dem Beschaffungsweg der Munition und dem persönlichen Hintergrund des Tatverdächtigen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die Tatwaffe bisher nicht aufgefunden werden konnte und die Ermittlungen hierzu andauern. Der Tatverdächtige ist nicht berechtigt, die verwendete Waffe oder Munition zu besitzen. Informationen über frühere Delikte des Tatverdächtigen sind vertraulich und können nur in einer vertraulichen Sitzung des zuständigen Ausschusses gegeben werden.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von den Abgeordneten Dr. Jan Bollinger und Peter Stuhlfauth von der Alternative für Deutschland eingereicht. Die Antwort der Landesregierung bezieht sich auf die Ermittlungen und den rechtlichen Status des Tatverdächtigen. Es wird auf Artikel 89 a der Verfassung für Rheinland-Pfalz verwiesen, der die vertrauliche Behandlung bestimmter Informationen regelt.