❓ Dokument 18/1423
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Michael Wagner befasst sich mit der Möglichkeit, Ausnahmen vom Lärmschutz für musikalische Auftritte zu schaffen. Insbesondere wird die Frage aufgeworfen, ob die Landesregierung solche Ausnahmen im Sinne des Landes-Immissionsschutzgesetzes zulassen kann, um die kulturelle Vielfalt zu fördern.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Künstlerinnen und Künstler, insbesondere aus der Musikszene, sowie die Allgemeinheit, die an kulturellen Veranstaltungen teilnimmt.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt mehrere Fragen an die Landesregierung, darunter die Möglichkeit von Ausnahmen für musikalische Auftritte, die Schaffung einer gesetzlichen Regelung analog zu Nordrhein-Westfalen und die Gründe für eine mögliche Ablehnung solcher Maßnahmen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Das Dokument enthält nur die Anfrage; die Antwort der Regierung liegt noch nicht vor.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller betonen die Notwendigkeit, künstlerische Auftritte auch nach 22 Uhr zu ermöglichen, um den verfassungsrechtlichen Auftrag zur Kulturförderung zu erfüllen. Es wird auf die bisherigen Regelungen in Nordrhein-Westfalen verwiesen, die Ausnahmen für kulturelle Veranstaltungen vorsehen.