❓ Dokument 18/1429
📋 Worum geht es?
Die Anfrage befasst sich mit der Rolle von Hausärzten bei der Durchführung von Corona-Schutzimpfungen in Rheinland-Pfalz, insbesondere nach der Schließung der Impfzentren.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Bürgerinnen und Bürger von Rheinland-Pfalz sowie die niedergelassenen Haus- und Fachärzte.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen nach der Verpflichtung der Hausärzte zur Durchführung von Impfungen, den Gründen für eine mögliche Ablehnung, den Informationsmöglichkeiten für Bürger und den Einwirkungsmöglichkeiten der Kassenärztlichen Vereinigung.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die Corona-Schutzimpfung keine Leistung der GKV ist und Hausärzte nicht verpflichtet sind, Impfungen anzubieten. Über 78% der Hausärzte in Rheinland-Pfalz bieten Impfungen an, jedoch gibt es regionale Unterschiede.
⚡ Einordnung
Die Landesregierung stellt fest, dass die Kassenärztliche Vereinigung keine rechtlichen Möglichkeiten hat, um Hausärzte zur Durchführung von Impfungen zu verpflichten. Die Gesundheitsämter werden in die Impfkampagne eingebunden, um schwer erreichbare Gruppen zu impfen.