❓ Dokument 18/1430
📋 Worum geht es?
In der Anfrage wird die Notarztversorgung im Rettungsdienstbereich Rheinhessen thematisiert. Es wird nach der letzten Bedarfsberechnung und deren Ergebnissen gefragt sowie nach der Bewertung einer Untersuchung zu Notarztstandorten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Bürger im Rettungsdienstbereich Rheinhessen sowie die zuständigen Rettungsdienstbehörden und die Kreisverwaltung Mainz-Bingen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden fünf zentrale Fragen zur Notarztversorgung und zur Untersuchung der Notarztstandorte Bingen und Ingelheim gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass eine flächendeckende Bedarfsberechnung nicht zielführend ist und verweist auf bestehende Instrumente zur Analyse der Notarztversorgung. Die zuständige Rettungsdienstbehörde hat die Verantwortung für die Festlegung der Notarztstandorte.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller fordern Informationen zur Bedarfsberechnung und zur Entscheidungsfreiheit der Kreisverwaltung. Die Landesregierung hebt hervor, dass seit 2008 Instrumente zur Analyse der Einsätze zur Verfügung stehen und dass eine wissenschaftliche Begleitung des Rettungsdienstes erfolgt.