📊 Drucksache 18/1461
📋 Worum geht es?
Der Bericht des Präsidenten des Landtags informiert über die Angemessenheit der Geldleistungen an die Fraktionen im Rahmen der Haushaltsberatungen. Er basiert auf den Vorgaben des Fraktionsgesetzes Rheinland-Pfalz und berücksichtigt die Preisentwicklung sowie Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Fraktionen des Landtags Rheinland-Pfalz, die staatliche Geldleistungen zur Finanzierung ihrer Aufgaben erhalten.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird ein Vorschlag zur Anpassung der Höhe der Geldleistungen an die Fraktionen unterbreitet, basierend auf der Preisentwicklung und den Tarifabschlüssen.
🔎 Kernergebnisse
Der Bericht enthält Informationen zur Höhe der Geldleistungen, die sich aus einem Grundbetrag, einem Steigerungsbetrag für Fraktionsmitglieder und einem Oppositionszuschlag zusammensetzen. Die Anpassungen der Geldleistungen ab Juli 2021 werden detailliert aufgeführt.