❓ Dokument 18/1489
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Joachim Paul thematisiert die rechtlichen Hürden, die einer Förderung des Ahrtalradios durch das Land Rheinland-Pfalz und den SWR entgegenstehen. Es wird untersucht, welche gesetzlichen Bestimmungen dies verhindern und ob Änderungen im Katastrophenschutzrecht möglich sind.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind das Ahrtalradio, die Landesregierung von Rheinland-Pfalz sowie die Bürger und Einsatzkräfte im Katastrophengebiet.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt drei zentrale Fragen: 1. Welche rechtlichen Bestimmungen stehen gegen eine Förderung des Ahrtalradios? 2. Wie kann die Rechtslage im Katastrophenschutz zur Förderung geändert werden? 3. Wie erfolgt die Lizenzerteilung für das Ahrtalradio?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass eine Förderung des Ahrtalradios durch das Land gegen das Gebot der Staatsferne des Rundfunks verstoßen würde. Eine Förderung durch den SWR sei ebenfalls rechtlich nicht möglich. Zudem wird festgestellt, dass die Förderung des Rundfunks keine Angelegenheit des Katastrophenschutzes ist. Die Zulassung des Ahrtalradios wurde im vereinfachten Verfahren erteilt.
⚡ Einordnung
Die Landesregierung verweist auf Artikel 5 Abs. 1 Grundgesetz zur Staatsferne des Rundfunks und nennt spezifische Paragraphen des Staatsvertrags über den Südwestrundfunk sowie des Medienstaatsvertrags. Die Zulassung des Ahrtalradios wurde zunächst bis zum 3. Oktober 2021 befristet und dann bis zum 2. Januar 2022 verlängert.