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Rheinland-PfalzKleine AnfrageCDU

❓ Fortschritt der Ortsumgehung B 54 n und Kreisverkehr in Rennerod

18. Mai 2021Dokument 18/152 · WP 18Rheinland-Pfalz
Michael Wäschenbach
OrtsumgehungB 54 nRennerodKreisverkehrVerkehrsanalyse
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Wäschenbach befasst sich mit dem Fortschritt der Planungen zur Ortsumgehung B 54 n in Rennerod und dem Kreisverkehr an der Kaserneneinfahrt. Es werden spezifische Informationen zu Grunderwerb, Planfeststellungsverfahren und Verkehrszählungen angefragt.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Stadt Rennerod, die Anwohner der B 54 n sowie die Nutzer des Kreisverkehrs und der Bundeswehrstandort in der Region.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Anfrage umfasst mehrere Fragen zur aktuellen Situation des Grunderwerbs, den Zeitrahmen für Verfahrensschritte, die Anzahl der Mitarbeiter, die mit dem Projekt beschäftigt sind, sowie zur Verkehrsanalyse im Kreuzungsbereich zur Kaserne.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung berichtet, dass rund 40 Prozent des Grunderwerbs auf freiwilliger Basis abgeschlossen sind. Eine erneute Planänderung ist notwendig, und der Zeitpunkt für den Planfeststellungsbeschluss ist derzeit unklar. Neun Mitarbeiter sind mit dem Projekt beschäftigt, jedoch gibt es keine festgelegten Zeitkontingente. Eine neue Verkehrsanalyse wird in Zusammenarbeit mit der Stadt Rennerod angestrebt.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller fordern Informationen über den Stand der Planungen und den Grunderwerb. Die Landesregierung hat geantwortet, dass die Planungen aufgrund erforderlicher Änderungen verzögert sind und eine Verkehrsanalyse aufgrund der Pandemie in Betracht gezogen wird. Es wird auf frühere Drucksachen verwiesen, die den aktuellen Stand der Planungen betreffen.

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 18/152, Wahlperiode 18, eingereicht 18. Mai 2021

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.