❓ Dokument 18/1589
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Matthias Lammert befasst sich mit den Ergebnissen von Staatsschutzverfahren am Oberlandesgericht Koblenz, insbesondere den verhängten Strafen und den damit verbundenen Kosten. Die Anfrage zielt darauf ab, detaillierte Informationen über die Verurteilungen und die finanziellen Aspekte dieser Verfahren zu erhalten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die 15 Angeklagten in den Staatsschutzverfahren sowie die zuständigen Justizbehörden in Rheinland-Pfalz.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zu den verhängten Strafen, den Gerichtskosten, den Kosten der Untersuchungshaft und den aufenthaltsbeendenden Maßnahmen bei ausländischen Angeklagten gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass von den 15 Angeklagten 14 verurteilt wurden. Die Gesamtkosten für Gericht und Pflichtverteidigung belaufen sich auf über 240.000 Euro. Es wurden keine Rückführungsersuchen an die Bundespolizei gerichtet, und es liegen keine Abschiebungsanordnungen vor, da die Voraussetzungen dafür nicht erfüllt sind.
⚡ Einordnung
Die Landesregierung gibt an, dass die Gerichtskosten in vier Verfahren insgesamt 40.473,32 Euro betragen. Die Pflichtverteidigergebühren belaufen sich auf 202.592,08 Euro. Es wurden keine Kosten der Untersuchungshaft auferlegt, da die Verurteilten nicht über regelmäßige Einkünfte verfügten.