❓ Dokument 18/1605
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Herber befasst sich mit der Unterstützung der Landesregierung für Renovierungs- und Restaurierungsarbeiten an Kulturdenkmälern, insbesondere solchen in kommunalem Eigentum. Es werden verschiedene Aspekte der Förderung und der damit verbundenen Herausforderungen angesprochen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Kulturdenkmäler in Rheinland-Pfalz, insbesondere solche im kommunalen Eigentum, sowie die Kommunen, die für deren Erhaltung verantwortlich sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur Sicherstellung der Renovierung gemäß Denkmalschutzrichtlinien, zu bestehenden Förderprogrammen, zur Höhe der finanziellen Unterstützung und zu den Bedingungen der Förderungen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die Erhaltung von Denkmälern auf dem rheinland-pfälzischen Denkmalschutzgesetz basiert. Es gibt Förderungen für nicht staatliche Kulturdenkmäler, wobei die Förderquote je nach Eigentümer variiert. Für 2021 wurden 49 Förderungen in Höhe von 1.816.000 Euro bewilligt. Die Förderung erfolgt als Zuschuss, und die Genehmigung durch die Kommunalaufsicht ist erforderlich.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller betonen die Herausforderungen bei der Renovierung von Kulturdenkmälern und die Notwendigkeit von Förderprogrammen. Die Landesregierung nennt konkrete Zahlen zu Förderungen und erläutert die Bedingungen für die Unterstützung.