❓ Dokument 18/1615
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Wagner thematisiert die Möglichkeiten von Ausnahmen vom Lärmschutzgesetz für musikalische Auftritte, insbesondere in der Nacht. Es wird auf die Herausforderungen eingegangen, die Künstler während der Pandemie hatten, und die Notwendigkeit, kulturelle Veranstaltungen zu fördern.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Künstlerinnen und Künstler, insbesondere aus der Musikszene, sowie Veranstalter von kulturellen Events und die Allgemeinheit, die an solchen Veranstaltungen interessiert ist.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt mehrere Fragen an die Landesregierung, darunter die Möglichkeit von Ausnahmen für musikalische Auftritte, die Schaffung einer gesetzlichen Regelung und die Erteilung von Verwaltungsrichtlinien zur Unterstützung der Behörden.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass eine Ausnahmegenehmigung für musikalische Auftritte nach § 4 Abs. 5 LImSchG beantragt werden kann. Sie sieht keinen Bedarf für eine zusätzliche gesetzliche Regelung oder Verwaltungsrichtlinie, da die bestehenden Regelungen ausreichend sind.
⚡ Einordnung
Die Landesregierung betont, dass es bereits Ausnahmeregelungen im LImSchG gibt und dass die Abwägung des öffentlichen Interesses durch die zuständige Genehmigungsbehörde erfolgt. Es wird auf die Freizeitlärm-Richtlinie verwiesen, die als Orientierungshilfe dient.