❓ Wahlrecht für im Ausland lebende Deutsche bei der Bundestagswahl 2021
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Louis Schmidt befasst sich mit der Handhabung von Anträgen zur Eintragung ins Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche bei der Bundestagswahl 2021. Es wird auch auf die Vorbereitungen für eine hohe Wahlbeteiligung in der Partnerregion Oppeln eingegangen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind im Ausland lebende Deutsche, insbesondere in der polnischen Partnerregion Oppeln sowie die Gemeinden in Rheinland-Pfalz, die die Anträge bearbeiten.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt fünf zentrale Fragen zur einheitlichen Bearbeitung von Anträgen, zur Vorbereitung auf die Wahlbeteiligung in Oppeln, zur Verwaltungspraxis bei früheren Wahlen und zu den Zahlen der Anträge auf Eintragung ins Wählerverzeichnis.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass das Verfahren zur Eintragung ins Wählerverzeichnis bundeseinheitlich geregelt ist. Es wird keine unterschiedliche Verwaltungspraxis festgestellt. Für die Bundestagswahlen 2013 und 2017 wurden 3.053 bzw. 4.844 Anträge gestellt. Die Landesregierung hat keine Erkenntnisse über die Verteilung der Anträge auf Staaten.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller fragen nach der einheitlichen Handhabung von Anträgen und der Vorbereitung auf eine hohe Wahlbeteiligung. Die Landesregierung verweist auf die Regelungen des Bundeswahlgesetzes und gibt die Zahlen der Anträge für die vergangenen Wahlen an.