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Rheinland-PfalzKleine AnfrageCDU

❓ Dokument 18/1624

2. November 2021Dokument 18/1624 · WP 18Rheinland-Pfalz
Martin Brandl
VorstandsgehälterSparkassenRheinland-PfalzPersonalabbauFusionen

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Brandl zielt darauf ab, Informationen über die Vorstandsgehälter der Sparkassen in Rheinland-Pfalz zu erhalten, insbesondere in Bezug auf die Möglichkeit der Staffelung gemäß dem Sparkassengesetz.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Vorstandsmitglieder der Sparkassen in Rheinland-Pfalz sowie die kommunalen Träger dieser Institutionen.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur Nutzung der gesetzlichen Möglichkeiten zur Staffelung der Vorstandsgehälter und zur aktuellen Regelung der Gehälter.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung hat die Möglichkeit zur Staffelung der Vorstandsgehälter gemäß § 13 (2) SpkG seit dem Jahr 2000 nicht genutzt. Die aktuellen Gehälter richten sich nach den Vergütungsrichtlinien des Sparkassenverbands Rheinland-Pfalz. Die Staffelung erfolgt in Abhängigkeit von der Bilanzsumme der Sparkassen.

⚡ Einordnung

Die Landesregierung hat die Ermächtigung zur Staffelung der Vorstandsgehälter an den Sparkassenverband Rheinland-Pfalz übertragen. Die Vergütungsrichtlinien wurden zuletzt 2011 aktualisiert. Die Landesregierung evaluiert die Richtlinien regelmäßig.

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 18/1624, Wahlperiode 18, eingereicht 2. November 2021

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.