❓ Dokument 18/1624
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Brandl zielt darauf ab, Informationen über die Vorstandsgehälter der Sparkassen in Rheinland-Pfalz zu erhalten, insbesondere in Bezug auf die Möglichkeit der Staffelung gemäß dem Sparkassengesetz.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Vorstandsmitglieder der Sparkassen in Rheinland-Pfalz sowie die kommunalen Träger dieser Institutionen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur Nutzung der gesetzlichen Möglichkeiten zur Staffelung der Vorstandsgehälter und zur aktuellen Regelung der Gehälter.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat die Möglichkeit zur Staffelung der Vorstandsgehälter gemäß § 13 (2) SpkG seit dem Jahr 2000 nicht genutzt. Die aktuellen Gehälter richten sich nach den Vergütungsrichtlinien des Sparkassenverbands Rheinland-Pfalz. Die Staffelung erfolgt in Abhängigkeit von der Bilanzsumme der Sparkassen.
⚡ Einordnung
Die Landesregierung hat die Ermächtigung zur Staffelung der Vorstandsgehälter an den Sparkassenverband Rheinland-Pfalz übertragen. Die Vergütungsrichtlinien wurden zuletzt 2011 aktualisiert. Die Landesregierung evaluiert die Richtlinien regelmäßig.