❓ Dokument 18/1641
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Herbert Drumm thematisiert die Bedeutung und Umsetzung des Prinzips der Bestenauslese bei der Besetzung von Beigeordnetenstellen in Gemeinden, insbesondere in Bad Kreuznach.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Gemeinden in Rheinland-Pfalz, insbesondere Bad Kreuznach, sowie die dortigen Beigeordneten und die Gemeinderäte.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt drei zentrale Fragen zur Bedeutung, Umsetzung und Dokumentation des Prinzips der Bestenauslese bei der Besetzung von Beigeordnetenstellen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass das Prinzip der Bestenauslese bei der Wahl von Beigeordneten nicht anwendbar ist, da diese durch demokratische Wahlen besetzt werden. Es werden jedoch kommunalverfassungsrechtliche Vorgaben genannt, die eine an diesem Prinzip orientierte Wahl sicherstellen sollen.
⚡ Einordnung
Die Landesregierung stellt fest, dass die Wahlentscheidung nicht isoliert gerichtlich überprüfbar ist und keine Begründung benötigt. Zudem wird auf die Notwendigkeit einer öffentlichen Ausschreibung und Dokumentation des Besetzungsverfahrens hingewiesen.