❓ Dokument 18/1651
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Jennifer Groß befasst sich mit der Situation von Lehrkräften, die längerfristig erkrankt sind. Es werden Informationen zu Dienstunfähigkeit, Maßnahmen der Landesregierung und der aktuellen Lage bei der Vermittlung von Lehrkräften erfragt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Lehrkräfte in Rheinland-Pfalz, die aufgrund von längeren Erkrankungen dienstunfähig sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragestellerin fragt nach der Anzahl der Lehrkräfte, die länger als sechs, zwölf, 18 oder 24 Monate erkrankt sind, den Maßnahmen der Landesregierung in diesen Fällen sowie der Existenz einer zentralen Koordinierungsstelle.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat auf die Fragen geantwortet, dass es keine Auswertungsmöglichkeiten im Personalverwaltungssystem gibt. Bei längerfristigen Erkrankungen wird die Zentrale Medizinische Untersuchungsstelle eingeschaltet, und es gibt keine zentrale Koordinierungsstelle, die die Vermittlung von eingeschränkt dienstfähigen Lehrkräften bearbeitet.
⚡ Einordnung
Die Landesregierung gibt an, dass die Anordnung zur Vorlage eines amtsärztlichen Attests in Einzelfällen erfolgt und dass die durchschnittliche Vermittlungsdauer von schuldienstunfähigen Lehrkräften nicht erfasst wird. Es wird auf die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Dienstunfähigkeit verwiesen.