❓ Dokument 18/1689
📋 Worum geht es?
In der Anfrage wird die Überwachung und Prüfung von Auflagen für Abbaubetriebe im Heckenland thematisiert. Es wird auf die Verschmutzungen und Beeinträchtigungen durch den Schwerlastverkehr hingewiesen, die in den letzten Jahren zugenommen haben.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Ortsgemeinden Dodenburg, Heidweiler, Gladbach und Niersbach sowie die Anwohner und Verkehrsteilnehmer auf den betroffenen Straßen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur Überwachung der Auflagen, den zuständigen Behörden, den rechtlichen Möglichkeiten zur Anordnung von Maßnahmen wie Reifenwaschanlagen und den Handlungsmöglichkeiten der Straßenverkehrsbehörden.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die Behörde, die die Sondernutzungserlaubnis erteilt, auch für die Überwachung zuständig ist. Es wird berichtet, dass die Auflagen in der Regel eingehalten werden, jedoch ein Abbauunternehmen aufgrund von Fahrbahnverschmutzungen zur Anordnung einer Reifenwaschanlage verpflichtet wurde, die im Widerspruchsverfahren nicht aufrechterhalten werden konnte.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller weisen auf die Verschmutzungen durch Abbaubetriebe hin und fragen nach der Überwachung der Auflagen. Die Landesregierung bestätigt, dass die Auflagen überwacht werden und nennt spezifische rechtliche Rahmenbedingungen. Es wird auf Schwierigkeiten bei der Zuordnung von Verschmutzungen zu einzelnen Betrieben hingewiesen.