❓ Dokument 18/1693
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Joachim Paul zielt darauf ab, detaillierte Informationen über die Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung in den letzten zehn Jahren zu erhalten. Es wird nach den verwendeten Medien, den finanziellen Aufwendungen und den rechtlichen Rahmenbedingungen gefragt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Landesregierung von Rheinland-Pfalz, die Ministerien sowie die Öffentlichkeit, die durch die Öffentlichkeitsarbeit informiert werden soll.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden folgende Fragen gestellt: In welchen Medien wurde Öffentlichkeitsarbeit betrieben? Welche Haushaltstitel wurden verwendet? Welche rechtlichen Einschränkungen bestehen für die Öffentlichkeitsarbeit?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die vollständige Beantwortung der ersten Frage aufgrund der Komplexität und der Archivierung von Akten nur für die Jahre 2019 bis 2021 möglich ist. Die Antworten werden in Tabellenform aufgeschlüsselt, die auch die finanziellen Mittel nach Ressorts und Jahren darstellen.
⚡ Einordnung
Die Landesregierung betont, dass die Informationspflicht gegenüber der Öffentlichkeit durch mehrere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts konkretisiert wurde. Es wird auf die Notwendigkeit einer aktiven Öffentlichkeitsarbeit hingewiesen, während gleichzeitig rechtliche Einschränkungen, insbesondere im Wahlkampf, beachtet werden müssen.