❓ Dokument 18/1696
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert den Rechtsanspruch auf die Beförderung von Kitakindern in den Landkreisen Trier-Saarburg und Rhein-Hunsrück-Kreis. Die Fragestellung umfasst die Gewährleistung, Auflagen, Kontrollen und Beschwerden bezüglich der Beförderung.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Kinder in den Landkreisen Trier-Saarburg und Rhein-Hunsrück-Kreis sowie deren Eltern und die zuständigen Verkehrsunternehmen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Gewährleistung des Rechtsanspruchs auf Beförderung, zu den Auflagen für die sichere Beförderung, zur Kontrolle dieser Auflagen und zur Inanspruchnahme des kostenfreien Beförderungsrechts gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die Beförderung der Kinder in beiden Landkreisen überwiegend durch den öffentlichen Personennahverkehr erfolgt. Es gibt spezifische Auflagen und regelmäßige Kontrollen zur Sicherstellung der Qualität. Beschwerden über die Beförderung werden vereinzelt registriert und bearbeitet.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller fragen nach der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Beförderung gemäß dem Kita-Zukunftsgesetz. Die Antworten der Landesregierung beinhalten konkrete Zahlen zur Inanspruchnahme des kostenfreien Beförderungsrechts und Informationen über die Qualitätssicherung in der Beförderung.