📝 Drucksache 18/1746
📋 Worum geht es?
Der Antrag der Landesregierung zielt darauf ab, die Anwendbarkeit von § 28 a Abs. 1 bis 6 des Infektionsschutzgesetzes für Rheinland-Pfalz festzustellen. Dies geschieht, um auf die dynamische Entwicklung der COVID-19-Pandemie zu reagieren und geeignete Maßnahmen zur Eindämmung zu ermöglichen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Bürgerinnen und Bürger von Rheinland-Pfalz, insbesondere in Regionen mit hohen Infektionszahlen sowie Einrichtungen wie Schulen und Kindertagesstätten.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird vorgeschlagen, die Anwendbarkeit der Absätze 1 bis 6 des § 28 a IfSG für den Zeitraum vom 7. Dezember 2021 bis zum 7. März 2022 festzustellen, um notwendige Corona-Eindämmungsmaßnahmen zu regeln.
🔎 Konkrete Inhalte
Das Dokument beschreibt die aktuelle Situation der COVID-19-Infektionen in Rheinland-Pfalz, die hohe Dynamik des Infektionsgeschehens und die Notwendigkeit, Maßnahmen zur Verhinderung einer Überlastung des Gesundheitswesens zu ergreifen. Es wird auf die Gefahren der epidemischen Ausbreitung hingewiesen und die Feststellung der Anwendbarkeit als wichtiges Instrumentarium dargestellt.