❓ Dokument 18/1749
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Gerd Schreiner zielt darauf ab, die rechtlichen Aspekte der Zentrumssatzung der Universitätsmedizin Mainz zu klären. Insbesondere wird die Genehmigung der Satzung und deren Vereinbarkeit mit geltendem Recht hinterfragt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Universitätsmedizin Mainz, die Landesregierung, die Landesärztekammer sowie die betroffenen Einrichtungsleiter und das medizinische Personal.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt fünf zentrale Fragen zur Satzung des Zentrums für In-vitro-Diagnostik, darunter die Regelungen der Satzung, Genehmigungsprozesse und die rechtlichen Bedenken der Landesärztekammer.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die Satzung nicht rechtswidrig sei und die Zentrumsbildung rechtlich zulässig ist. Es wird betont, dass nur nichtärztliches Personal der Leitung des Zentrums unterstellt wird und dass die medizinischen Betriebseinheiten eigenständig bleiben.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die Satzung mit geltendem Recht nicht vereinbar ist. Die Landesregierung widerspricht dieser Einschätzung und verweist auf die rechtlichen Grundlagen für die Zentrumsbildung. Es wird keine Notwendigkeit für Schritte zur Wiederherstellung eines rechtmäßigen Zustands gesehen.