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Rheinland-PfalzGesetzentwurfSPDCDUBündnis 90/Die GrünenFDPFreie Wähler

⚖️ Dokument 18/1787

9. Dezember 2021Dokument 18/1787 · WP 18Rheinland-Pfalz
UntersuchungsausschussGesetzänderungFraktionsmitarbeiterZugangRheinland-Pfalz

📋 Worum geht es?

Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, die Regelungen im Untersuchungsausschussgesetz von Rheinland-Pfalz zu ändern, um den Fraktionen mehr Zugang zu den nicht öffentlichen Sitzungen zu ermöglichen. Dies geschieht durch die Aufhebung der bisherigen Beschränkung auf eine Person pro Fraktion.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Mitglieder der Landesregierung, die Fraktionen im Landtag und deren Mitarbeiter.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Es wird vorgeschlagen, die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fraktionen, die an nicht öffentlichen Sitzungen teilnehmen dürfen, nicht mehr zu begrenzen.

🔎 Konkrete Inhalte

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Untersuchungsausschuss den Fraktionen die Teilnahme an nicht öffentlichen Sitzungen gestatten kann, ohne die Anzahl der benannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu beschränken. Dies soll die Kontrollmöglichkeiten des Parlaments stärken.

⚡ Einordnung

Die Fraktionen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Freie Wähler haben den Gesetzentwurf gemeinsam eingebracht. Eine Antwort der Landesregierung liegt nicht vor. Die Änderung soll die Disbalance zwischen den Beauftragten der Landesregierung und den Fraktionsmitarbeitern ausgleichen.

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 18/1787, Wahlperiode 18, eingereicht 9. Dezember 2021

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.