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Rheinland-PfalzGesetzentwurfSPD

⚖️ Dokument 18/1800

7. Dezember 2021Dokument 18/1800 · WP 18Rheinland-Pfalz
Malus Dreyer
HaushaltsgesetzEinnahmenAusgabenKrediteFinanzen

📋 Worum geht es?

Der Gesetzentwurf legt den Haushaltsplan für das Jahr 2022 fest, der alle erwarteten Einnahmen und Ausgaben des Landes Rheinland-Pfalz umfasst. Er beinhaltet Regelungen zur Aufnahme von Krediten und zur Übernahme von Bürgschaften.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Bürgerinnen und Bürger von Rheinland-Pfalz sowie die Landesregierung und die Ministerien, die für die Umsetzung des Haushaltsplans verantwortlich sind.

🎯 Was wird vorgeschlagen?

Der Gesetzentwurf sieht die Feststellung des Haushaltsplans mit einem Gesamtvolumen von 25.141.248.900 EUR vor. Zudem werden Regelungen zur Kreditaufnahme und zur Übernahme von Bürgschaften und Gewährleistungen getroffen.

🔎 Konkrete Inhalte

Der Gesetzentwurf enthält konkrete Beträge für die erwarteten Einnahmen und Ausgaben sowie die Ermächtigungen zur Kreditaufnahme. Der Haushaltsplan wird in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen, und es werden spezifische Kreditermächtigungen für verschiedene Bereiche aufgeführt.

⚡ Einordnung

Der Gesetzentwurf wurde von der Ministerpräsidentin Malu Dreyer eingereicht. Es wird auf die haushaltsrechtlichen Vorschriften verwiesen, die die Notwendigkeit eines Haushaltsplans vorsehen. Die vorgesehenen Kredite und Ausgaben sind detailliert aufgeführt.

Quelle: Rheinland-Pfalz, Dokument 18/1800, Wahlperiode 18, eingereicht 7. Dezember 2021

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.