⚖️ Dokument 18/1800
📋 Worum geht es?
Der Gesetzentwurf legt den Haushaltsplan für das Jahr 2022 fest, der alle erwarteten Einnahmen und Ausgaben des Landes Rheinland-Pfalz umfasst. Er beinhaltet Regelungen zur Aufnahme von Krediten und zur Übernahme von Bürgschaften.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Bürgerinnen und Bürger von Rheinland-Pfalz sowie die Landesregierung und die Ministerien, die für die Umsetzung des Haushaltsplans verantwortlich sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Gesetzentwurf sieht die Feststellung des Haushaltsplans mit einem Gesamtvolumen von 25.141.248.900 EUR vor. Zudem werden Regelungen zur Kreditaufnahme und zur Übernahme von Bürgschaften und Gewährleistungen getroffen.
🔎 Konkrete Inhalte
Der Gesetzentwurf enthält konkrete Beträge für die erwarteten Einnahmen und Ausgaben sowie die Ermächtigungen zur Kreditaufnahme. Der Haushaltsplan wird in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen, und es werden spezifische Kreditermächtigungen für verschiedene Bereiche aufgeführt.
⚡ Einordnung
Der Gesetzentwurf wurde von der Ministerpräsidentin Malu Dreyer eingereicht. Es wird auf die haushaltsrechtlichen Vorschriften verwiesen, die die Notwendigkeit eines Haushaltsplans vorsehen. Die vorgesehenen Kredite und Ausgaben sind detailliert aufgeführt.