⚖️ Dokument 18/1806
📋 Worum geht es?
Das Dokument beschreibt einen Gesetzentwurf zur Änderung des Landesrichtergesetzes. Ziel ist es, die Anzahl der Ersatzmitglieder im Richterwahlausschuss zu erhöhen und Regelungen für Videokonferenzen sowie die Wahlberechtigung von Richterinnen und Richtern zu schaffen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Richterinnen und Richter, die Mitglieder des Richterwahlausschusses sowie die Justizverwaltung in Rheinland-Pfalz.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Der Gesetzentwurf fordert unter anderem die Erhöhung der Anzahl der Ersatzmitglieder, die Normierung von Nachwahlen und die Einführung von Videokonferenzen für Sitzungen des Richterwahlausschusses.
🔎 Konkrete Inhalte
Das Dokument enthält konkrete Änderungen an verschiedenen Paragrafen des Landesrichtergesetzes, darunter die Anpassung der Mitgliederzahlen und die Regelungen zur Durchführung von Sitzungen. Es werden auch Kostenschätzungen für die Durchführung von Videokonferenzen genannt.
⚡ Einordnung
Der Gesetzentwurf wurde von der Landesregierung eingebracht. Die jährlichen Kosten für Videokonferenzen werden auf etwa 450 Euro geschätzt, während Reisekosten in den Jahren 2019 und 2020 bei über 1.000 Euro lagen. Eine Antwort der Landesregierung auf diesen Gesetzentwurf liegt nicht vor.