❓ Dokument 18/1843
📋 Worum geht es?
In der Anfrage wird die Zuständigkeit für die Verkehrssicherung der Schifffahrt im Oberrhein sowie die Ablagerung von ausgebaggertem Material thematisiert. Es werden Fragen zur Genehmigung von Baggermaßnahmen und zur Einschätzung der Landesregierung zu verschiedenen Ablagerungsoptionen gestellt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Schifffahrt im Oberrhein, die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung sowie die zuständigen Behörden wie die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage umfasst sieben Fragen, darunter die Zuständigkeiten für die Verkehrssicherung, die Ablagerung von Baggergut und die Einschätzung der Landesregierung zu verschiedenen Ablagerungsoptionen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung beantwortet die Fragen, indem sie die Zuständigkeit des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamts Oberrhein für die Verkehrssicherung bestätigt und erläutert, dass das ausgebaggerte Material im Hafen Wörth zwischengelagert wird. Eine dauerhafte Ablagerung im Hafen Germersheim wird nicht in Betracht gezogen. Die Baggerarbeiten sollen bis Ende des 1. Quartals 2022 abgeschlossen sein.
⚡ Einordnung
Die Landesregierung betont, dass die Unterhaltung der Bundeswasserstraßen eine Daueraufgabe ist und die Baggermaßnahmen keine wasserrechtlichen Genehmigungen benötigen. Die Zusammenarbeit zwischen der Wasserstraßenverwaltung und den Landesbehörden wird als vertrauensvoll beschrieben.