❓ Photovoltaikanlagen auf landeseigenen Gebäuden im Landkreis Altenkirchen
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage befasst sich mit der Installation und Planung von Photovoltaikanlagen auf landeseigenen Gebäuden im Landkreis Altenkirchen. Die Fragesteller möchten wissen, welche Gebäude betroffen sind und welche Maßnahmen geplant sind, um die Ziele der Landesregierung im Bereich erneuerbare Energien zu unterstützen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die landeseigenen Gebäude im Landkreis Altenkirchen sowie die dort ansässigen Behörden und Institutionen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen nach der Liste der landeseigenen Gebäude, der Installation und Planung von Photovoltaikanlagen sowie nach Wirtschaftlichkeitsberechnungen und Gründen für fehlende Installationen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass es im Landkreis Altenkirchen derzeit keine installierten Photovoltaikanlagen auf landeseigenen Gebäuden gibt. Es liegen auch keine konkreten Planungen für neue Installationen vor, jedoch werden Eignungsprüfungen für einige Gebäude durchgeführt. Wirtschaftlichkeitsberechnungen werden erstellt, und die häufigsten Gründe gegen Installationen sind ungünstige bauliche Bedingungen.
⚡ Einordnung
Die Landesregierung hat auf die Anfrage geantwortet und betont, dass der Ausbau von Photovoltaikanlagen im Rahmen der neuen Gebäude-Klimaneutralitätsrichtlinie verpflichtend ist. Es wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Eignung von Gebäuden zu prüfen, bevor Maßnahmen ergriffen werden.