❓ Dokument 18/1933
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Helge Schwab thematisiert die Situation der Rettungswachen im Landkreis Kusel, insbesondere die fehlende Durchführungsverordnung und die damit verbundene Finanzierung. Es wird nach dem Zeitplan für die Erlassung dieser Vorschrift und den Förderbescheiden für die geplanten Rettungswachen gefragt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Bürger im Landkreis Kusel, die auf die Rettungsdienste angewiesen sind, sowie die Verbandsgemeinden und der Landkreis selbst.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt vier zentrale Fragen an die Landesregierung: 1. Bis wann wird die Durchführungsverordnung erlassen? 2. Wann kann mit einem Förderbescheid für die Rettungswachen gerechnet werden? 3. Wie sieht die Kostenverteilung für die Rettungswachen aus? 4. Wer ist die verfahrensführende Behörde?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung plant, die Verwaltungsvorschrift im ersten Quartal 2022 zu erlassen. Die Finanzierung der Rettungswachen erfolgt gemäß dem Landesfinanzausgleichsgesetz. Die Landkreise sind verpflichtet, Rettungswachen zu errichten und zu unterhalten. Weitere Einzelheiten werden in der noch zu erlassenden Verwaltungsvorschrift geregelt.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller fordern Informationen zur zeitlichen Umsetzung der Durchführungsverordnung und zur Finanzierung der Rettungswachen. Die Landesregierung hat die Fragen teilweise beantwortet, insbesondere zur geplanten Erlassung der Vorschrift und zur Finanzierung. Es wird auf das Rettungsdienstgesetz verwiesen, das die Finanzierung und den Bau von Rettungswachen regelt.