❓ Dokument 18/1948
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage befasst sich mit der Reduzierung der Anzahl der Blaulichter für Feuerwehrfahrzeuge, die vom Bundesverkehrsministerium beschlossen wurde. Die Fragesteller möchten wissen, wie viele Fahrzeuge in Rheinland-Pfalz betroffen sind und welche Auffassungen die Landesregierung zu den Änderungen hat.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Feuerwehrfahrzeuge in Rheinland-Pfalz sowie die Kommunen, die für deren Ausstattung verantwortlich sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen, ob es in Rheinland-Pfalz Fahrzeuge gibt, die die Blaulichter reduzieren müssen, wie viele Ausnahmegenehmigungen beantragt werden und welche Kosten für die Reduzierung der Blaulichter anfallen könnten.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass für Fahrzeuge, die vor dem 3. Juli 2021 zugelassen wurden, Bestandsschutz gilt und keine Reduzierung erforderlich ist. Es liegen keine belastbaren Zahlen zu den Kosten möglicher Umrüstungen vor.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die Reduzierung der Blaulichter die Verkehrssicherheit gefährden könnte. Die Landesregierung betont, dass eine Überprüfung der Auswirkungen von Übersignalisierungen notwendig ist und verweist auf den geltenden Bestandsschutz für bereits zugelassene Fahrzeuge.