❓ Dokument 18/1950
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dirk Herber befasst sich mit der Zulässigkeit von lichttechnischen Einrichtungen an Fahrzeugen des kommunalen Vollzugsdienstes in Rheinland-Pfalz. Es werden Informationen zu den betroffenen Kommunen und den rechtlichen Rahmenbedingungen erfragt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Kommunen in Rheinland-Pfalz, die Fahrzeuge im Fuhrpark haben, die mit gelben oder blauen Blinklichtern sowie retroreflektierenden Materialien ausgestattet sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage umfasst sieben zentrale Fragen, die unter anderem die Anzahl der Fahrzeuge mit spezifischen Lichttechniken, die Möglichkeit von Ausnahmegenehmigungen und die Bewertung der Landesregierung zu diesen Einrichtungen betreffen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat die Fragen beantwortet und festgestellt, dass die Zahl der mit Warnleuchten ausgestatteten Fahrzeuge gering gehalten werden sollte. Es wurden keine aktuellen Ausnahmegenehmigungen für die Ausstattung von Fahrzeugen des kommunalen Vollzugsdienstes mit blauem Blinklicht oder retroreflektierenden Folien erwähnt.
⚡ Einordnung
Die Landesregierung sieht derzeit keine Notwendigkeit, die Einsatzfahrzeuge des kommunalen Vollzugsdienstes mit blauem Blinklicht auszustatten. Die Antwort verweist auf frühere Regelungen und die Zuständigkeiten der Kreisverwaltungen für Ausnahmegenehmigungen.